Allgemeine Geschäftsbedingung Max Kiener Zimmerei GmbH
Allgemeines
1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-buches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Kunden bestätigt wurden.
1.2 Alle von der Max Kiener Zimmerei GmbH erstellten Unterlagen, Angebote, Pläne etc. sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen, Angebote, Pläne etc. unverzüglich an die Max Kiener Zimmerei GmbH zurückzusenden.
1.3 Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.
Geltungsbereich
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen der Max Kiener Zimmerei GmbH und deren Vertragspartnern. Sie finden keine Anwendung bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Termine
Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei von Witterungsverhältnissen abhängigen Arbeiten können sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und Termine in dem Maß verschieben, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern.
Mitwirkungspflichten des Kunden, Anschlüsse für Strom und Wasser, Genehmigungen
4.1 Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Max Kiener Zimmerei GmbH muss der Kunde sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist.
4.2 Alle Hindernisse um den Aufstellort herum, auf den Zugangswegen zum Arbeitsbereich sowie im gesamten Arbeitsbereich sind – unabhängig vom Umfang der Arbeiten – durch den Kunden im Vorfeld selbst zu entfernen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Eigenleistungen wie etwa Abdeckungen, Abkleben, Abrissarbeiten rechtzeitig zu erbringen. Erfolgen weitere Eigenleistungen oder Leistungen Dritter am Montageort vor Abnahme oder Ingebrauchnahme des beauftragen Werkes oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, so ist der Kunde verpflichtet, dies der Max Kiener Zimmerei GmbH rechtzeitig vorher in Textform mitzuteilen.
4.3 Der Kunde hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu stellen.
4.4 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Kunden selbst zu beschaffen und der Max Kiener Zimmerei GmbH rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat hierzu notwendige Unterlagen der Max Kiener Zimmerei GmbH zur Verfügung zu stellen. Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker. Die Max Kiener Zimmerei GmbH ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung der Leistung zu beginnen, bevor die Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.
4.5 Wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden notwendige oder durch den Kunden gewünschte Leistungen der Max Kiener Zimmerei GmbH im Zusammenhang mit den vorgenannten Mitwirkungspflichten sind gesondert zu vergüten.
Gewährleistung
5.1 Soweit der Vertragspartner der Kunde ein Verbraucher nach § 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.
5.2 Soweit der Kunde ein Unternehmer nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
5.3 Alle Mängel sind der Max Kiener Zimmerei GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dabei hat der Kunde eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Kunde hat der Max Kiener Zimmerei GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
5.4 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Max Kiener Zimmerei GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen.
5.5 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Kunden zu vertreten bzw. ihm zuzurechnen sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (z.B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).
Haftung
Die Haftung der Max Kiener Zimmerei GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung bzw. Leistungserbringung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach folgender Maßgabe eingeschränkt:
6.1 Die Max Kiener Zimmerei GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
6.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Max Kiener Zimmerei GmbH.
6.3 Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Haftung der Max Kiener Zimmerei GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Die Max Kiener Zimmerei GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch andere Werkunternehmer verursacht wurden, die nicht Erfüllungsgehilfen der Max Kiener Zimmerei GmbH sind. Dies gilt insbesondere auch für Werkunternehmer, die die Max Kiener Zimmerei GmbH an den Kunden vermittelt hat, mit denen zwischen dem Kunde und dem Werkunternehmer jedoch ein eigenes Vertragsverhältnis besteht.
Ausschluss von Mängeln wegen Holzeigenschaften
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Kunde vor Auftragserteilung fachgerechten Rat einzuholen.
Preise
8.1 Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote der Max Kiener Zimmerei GmbH beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
8.2 Die Max Kiener Zimmerei GmbH kann die im Angebot kalkulierten Preise für externe Bestandteile, auf die die Max Kiener Zimmerei GmbH keinen Einfluss hat, nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich beispielsweise die Kosten für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten o.ä. erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen ist durch die Max Kiener Zimmerei GmbH der Preis zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
8.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.
Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Max Kiener Zimmerei GmbH. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Max Kiener Zimmerei GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Kunde, falls hier durch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Max Kiener Zimmerei GmbH entstanden sind, das Eigentum hieran an die Max Kiener Zimmerei GmbH.
Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Max Kiener Zimmerei GmbH trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Kunde, so ist die Max Kiener Zimmerei GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Max Kiener Zimmerei GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Höhe ermittelt die Max Kiener Zimmerei GmbH je nach Leistungsstand.
Zahlungen
11.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für sämtliche Rechnungen sieben Tage.
11.2 Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
11.3 Der Kunde kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
11.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
11.5 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
11.6 Vor dem Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist die Max Kiener Zimmerei GmbH zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet.
Streitigkeiten und Sonstiges
12.1 Die Firma Max Kiener Zimmerei GmbH ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen.
12.2 Des Weiteren ist die Max Kiener Zimmerei GmbH berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor ordentlichen Gerichten den Hauptsitz der Max Kiener Zimmerei GmbH (zuständig: AG Fürstenfeldbruck bzw. LG München II), den Sitz des Kunden oder den Erfüllungsort der vertraglichen Leistung zu wählen.
12.3 Die Firma Max Kiener Zimmerei GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
12.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
12.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz, insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache abzugeben.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist Emmering.
Datenschutz
Die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten, sowie die für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten des Kunden werden von der Max Kiener Zimmerei GmbH elektronisch gespeichert und vertraulich behandelt. Sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Digitale-Dienste-Gesetzes, werden beachtet. Gibt der Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit persönliche Daten, insbesondere seine E-Mail-Adresse, an, so werden diese Daten außer zur Qualitätssicherung nur zur Durchführung der für die Zusammenarbeit notwendigen Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden von der Max Kiener Zimmerei GmbH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, um die Lieferungen des Kunden durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.
Versicherungen
Der Kunde verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Max Kiener Zimmerei GmbH beauftragte Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer der in Ziffer 5 vereinbarten bzw. gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen wird der Kunde den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen aushändigen.
Werbung
Der Kunde gestattet der Max Kiener Zimmerei GmbH, während der Durchführung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang Werbung für die Max Kiener Zimmerei GmbH an der Baustelle anzubringen.
Schlussbestimmungen
17.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der Bestätigung der Max Kiener Zimmerei GmbH in Textform, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten im Fall der (Teil-)Unwirksamkeit einer der Regelungen dieser AGB die gesetzlichen Bestimmungen.

